Der Anschaffungswert in unseren Kaskoversicherungen – was gehört dazu?
Nach der Zulassung eines neuen Busses per Dauer-eVB-Nummer an der Zulassungsstelle ist unsere Kfz-Haftpflichtversicherung grundsätzlich aktiviert. Im Anschluss daran ist die Anmeldung des Fahrzeuges über unser Portal notwendig, wobei wir einige relevante Daten wie die voraussichtliche Jahreskilometerlaufleistung, die Bauart des Busses und den Anschaffungswert abfragen. Die notwendigen Anmeldeinformationen variieren nach Fahrzeugart. Unser Fokus bleibt an dieser Stelle bei Bussen.
Die Definition
Der Anschaffungswert ist für die Einstufung in unseren Kaskoversicherungen relevant und definiert sich als „nicht rabattierter Netto-Neupreis inkl. aller Sonderausstattungen, jedoch ohne zusätzliche erworbene Garantieleistungen des Herstellers“.
Beispiele der Sonderausstattung
Bedenken Sie dabei unbedingt u.a. nachträglich eingebaute Bord-Computer, die Sie entweder auf eigene Rechnung beschafft haben oder welche vom Auftraggeber gesondert gestellt worden sind. Wichtig ist bei der letztgenannten Variante die vertragliche Haftung für diese gestellten und nachträglich eingebauten Geräte. Kommt es zu einem Totalverlust des Busses (z. B. durch einen Brand), wird der Auftraggeber je nach vertraglicher Haftung Kostenersatz fordern.
Egal, ob selbst (nachträglich) eingebaut oder vom Auftraggeber gestellt: Sonderausstattungen sind per Hereingabe der Rechnung zum Nachweis des Anschaffungswertes stets zu berücksichtigen. Auch bei einem bereits angemeldeten Bus ist die Werterhöhung ohne Ausnahme bei uns zu nachzumelden, da es ansonsten im Kaskoschaden zu einer Leistungskürzung nach den Regeln der Unterversicherung kommen kann.
Eine Auflistung der versicherbaren Sonderausstattungen finden Sie in unseren Kasko-Versicherungsbedingungen unter der Überschrift „Liste der mitversicherten Fahrzeug- und Zubehörteile“.
Sinnige Erweiterung – die Elektronikversicherung
Sofern es in Ihrem Interesse ist, die elektronische Sonderausstattung über die versicherbaren Gefahren der Kaskoversicherungen hinaus einzudecken, empfiehlt sich eine separate Elektronikversicherung, die u.a. über unseren Partner- bzw. Tochtermakler VVE GmbH vermittelt werden kann.