Bei der nunmehr wieder stattfindenden Intensivierung der Verkehre sind die ÖPNV-Unternehmen verpflichtet, aufgrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie diverse Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Dies stellt die Unternehmen vor große Herausforderungen, denn die rechtlichen Vorgaben sind nicht immer konkret gefasst. Der Gesamtsituation geschuldet existieren derzeit nicht für jeden denkbaren Sachverhalt vollumfängliche Lösungen.
Einbau von Schutzscheiben
Es kam vermehrt die Frage auf, wie sich der Einbau von Schutzscheiben zur räumlichen Abtrennung des Fahrerarbeitsplatzes in den Bussen und Bahnen auf den Deckungsschutz auswirke. Neben einer geringeren Sauerstoffzirkulation könnten Spiegelungen und Blendungen des Fahrpersonals nicht vollständig ausgeschlossen werden, was wiederum eine Gefahrerhöhung darstellen könnte.
HDN unterstützt ihre Mitglieder bezüglich dieser Schutzmaßnahme und kann bestätigen, dass der Einbau einer Schutzscheibe den Deckungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung, solange die Betriebserlaubnis für ein Fahrzeug nicht entzogen worden ist, nicht beeinträchtigt.
Scheibe vom Hersteller, Drittanbieter oder Marke Eigenbau?
Viele Unternehmen prüfen unter der stark steigenden Nachfrage derzeit, welche Schutzscheibe in den Fahrzeugen verbaut werden soll.
Die gängigsten Materialien sind derzeit Sicherheitsglas, Kunststoffglas und PVC-Folie. Eine vom Bushersteller angebotene Trennscheibe aus Sicherheitsglas, die in der Regel über eine Typenzulassung verfügt, dürfte in mehrerlei Hinsicht die sicherste, aber auch teuerste Maßnahme sein.
Jedenfalls müssen die Unternehmen darauf achten, dass die Einhaltung der Bestimmungen der StVZO, StVO und BOKraft nachgewiesen wird. Sollte dieser Nachweis nicht geführt werden können, droht das Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Es wird daher dringend empfohlen, eine unternehmensindividuelle Lösung sowie Drittanbieterlösungen zum Einbau von Schutzscheiben auf diese Anforderungen hin zu überprüfen – ggf. über eine Einzelabnahme des nachgerüsteten Fahrzeugs.
Tragen von Schutzmasken durch das Fahrpersonal
Unabhängig von der Frage, ob es sich bei dem Tragen von Schutzmasken durch das Fahrpersonal um eine anzeigepflichtige oder unerhebliche Gefahrerhöhung (z. B. aufgrund einer geringeren Sauerstoffzirkulation oder des Beschlagens einer Brille) handelt, kann HDN auch hier bestätigen, dass das Tragen von Schutzmasken in der aktuellen Situation keine Auswirkungen auf den bestehenden Deckungsschutz hat.